Philippsreut ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Freyung-Grafenau und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Hinterschmiding
                    
                        
                                
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Niederbayern                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Freyung-Grafenau                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
642 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
94158                                
                                
                                    Vorwahlen
                                
                                
08550, 08557                                
                                
                                    Adresse der Verbandsverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Marchhäuser, Vorderfirmiansreut, Marchhäuser, Vorderfirmiansreut                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeindeverwaltung Philippsreut, Hauptstraße 1, 94158 Philippsreut  
2. Finanzamt Freyung, Bahnhofstraße 2, 94078 Freyung  
3. Landratsamt Freyung-Grafenau, Ludwigstraße 4, 94439 Freyung
                        
                        
                            
                                Gemeinde Philippsreut – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 
- Dienstag: 
- Mittwoch: 
- Donnerstag: 
- Freitag: 
- Samstag: 
- Sonntag: 
 
                        
                    FAQ
                        
                            Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
                            
                                Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
 
                         
                        
                            Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
                            
                                Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.