Pielenhofen ist eine Gemeinde im Oberpfälzer Landkreis Regensburg in Bayern und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Pielenhofen-Wolfsegg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
1591 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
93188
Vorwahl
09409
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Aignhof, Berghof, Dettenhofen, Distelhausen, Eichenbrunn, Enichenbrunn, Freiung, Hohenwarth, Käfersdorf, Konstein, Mnchsried, Oel, Reinhardshofen, Reinhardsleiten, Wall, Zieglhof, Aignhof, Berghof, Dettenhofen, Distelhausen, Eichenbrunn, Enichenbrunn, Freiung, Hohenwarth, Käfersdorf, Konstein, Münchsried, Oel, Reinhardshofen, Reinhardsleiten, Wall, Zieglhof
Adressen:
1. Gemeinde Pielenhofen, Hauptstraße 1, 93080 Pielenhofen
2. Landratsamt Regensburg, Landstraße 1, 93053 Regensburg
3. Amtsgericht Regensburg, Bismarckplatz 1, 93047 Regensburg
Gemeinde Pielenhofen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.