Pirna ist eine Große Kreisstadt und der Verwaltungssitz des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und der Verwaltungsgemeinschaft Pirna im Freistaat Sachsen.
Bundesland
Landkreis
Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Einwohner
38.361 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
01796
Vorwahl
03501
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Pirna
Am Markt 1
01796 Pirna
2. Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
An der Mühle 2
01796 Pirna
3. Finanzamt Pirna
An der Mühle 4
01796 Pirna
Gemeinde Pirna – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan in Pirna wird durch den Stadtrat als kommunale Satzung beschlossen und tritt mit der Ausfertigung und Veröffentlichung der Beschlussfassung in Kraft. Aktuell läuft das Verfahren zur Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen, bei dem die Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange beteiligt werden. Alle rechtskräftigen Bebauungspläne sind im Geoportal der Stadt Pirna zugänglich.
Der Prozess umfasst den Aufstellungsbeschluss, die öffentliche Auslegung des Vorentwurfs und des Entwurfs, die Berücksichtigung von Anregungen und Bedenken sowie die Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde. Die 4. Änderung des Flächennutzungsplans, der den Rahmen für die Bebauungspläne setzt, ist derzeit in Bearbeitung und beinhaltet Neuausweisungen von Gewerbe- und Industrieflächen sowie die Revitalisierung bestehender Gewerbegebiete.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.