Pittenhart ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Traunstein und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Obing.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
1858 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83132
Vorwahl
08624
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Aiglsham, Aindorf, Allerding, Altersham, Apping, Eschenau, Fachendorf, Fremdling, Gramelberg, Heinrichsberg, Hinzing, Maiering, Niederbrunn, Niederham, Nöstlbach, Oberbrunn, Rachertsfelden, Rothbuch, Schachen, Straßberg, Taxenberg, Walzach, Wimm, Windschnur, Aiglsham, Aindorf, Allerding, Altersham, Apping, Eschenau, Fachendorf, Fremdling, Gramelberg, Heinrichsberg, Hinzing, Maiering, Niederbrunn, Niederham, Nöstlbach, Oberbrunn
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Pittenhart
Hauptstraße 1
83313 Pittenhart
2. Landkreis Traunstein
Rosenheimer Straße 45
83278 Traunstein
3. Wasserwirtschaftsamt Traunstein
Chiemseestraße 25
83278 Traunstein
Gemeinde Pittenhart – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.