Pittenhart ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Traunstein und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Obing.
                    
                        
                                
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Oberbayern                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
1858 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
83132                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
08624                                
                                
                                    Adresse der Verbandsverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Aiglsham, Aindorf, Allerding, Altersham, Apping, Eschenau, Fachendorf, Fremdling, Gramelberg, Heinrichsberg, Hinzing, Maiering, Niederbrunn, Niederham, Nöstlbach, Oberbrunn, Rachertsfelden, Rothbuch, Schachen, Straßberg, Taxenberg, Walzach, Wimm, Windschnur, Aiglsham, Aindorf, Allerding, Altersham, Apping, Eschenau, Fachendorf, Fremdling, Gramelberg, Heinrichsberg, Hinzing, Maiering, Niederbrunn, Niederham, Nöstlbach, Oberbrunn                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeindeverwaltung Pittenhart  
   Hauptstraße 1  
   83313 Pittenhart  
2. Landkreis Traunstein  
   Rosenheimer Straße 45  
   83278 Traunstein  
3. Wasserwirtschaftsamt Traunstein  
   Chiemseestraße 25  
   83278 Traunstein  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Pittenhart – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
                            
                                Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
 
                         
                        
                            Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
                            
                                Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.