Zur Gemeinde Plankstadt gehören außer dem gleichnamigen Dorf keine weiteren Ortschaften
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Rhein-Neckar-Kreis
Einwohner
10.309 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
68723
Vorwahl
06202
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
Gemeinde Plankstadt
Rathausstraße 1
68782 Plankstadt
Bürgeramt Plankstadt
Rathausstraße 1
68782 Plankstadt
Ordnungsamt Plankstadt
Rathausstraße 1
68782 Plankstadt
Gemeinde Plankstadt – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Gemeinderat von Plankstadt hat in seiner Sitzung am 19.02.2024 beschlossen, Bauplätze im Baugebiet „Kantstraße-Nord“ (Bertha-Benz-Straße) zu Festpreisen zu veräußern. Diese Grundstücke stehen für Privatpersonen und Bauträger zum Verkauf, mit einer Baufertigstellungsverpflichtung innerhalb von 3,5 Jahren und einer Bauantragsfrist von einem Jahr.
- Ein Bebauungsplan für das Quartier um die Friedrichschule wurde entwickelt, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Ortskern zu ermöglichen und den Gebietscharakter zu sichern. Der Plan setzt Mischgebiet, Allgemeines Wohngebiet und Gemeinbedarfsflächen fest und wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung entwickelt.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.