Plattling ist eine Stadt im niederbayerischen Landkreis Deggendorf
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
13.001 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94447
Vorwahl
09931
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Enchendorf, Enzkofen, Höhenrain, Pielweichs, Ringkofen, Enchendorf, Enzkofen, Höhenrain, Pielweichs, Ringkofen
Adressen:
1. Stadt Plattling, Stadtplatz 1, 94447 Plattling
2. Landratsamt Deggendorf, Bahnhofstraße 1, 94469 Deggendorf
3. Finanzamt Deggendorf, Bogenstraße 1, 94469 Deggendorf
Gemeinde Plattling – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Plattling hat am 07.11.2022 den Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung für das Wohngebiet Goldsteig Quartier I beschlossen. Dieser Plan sieht die Entwicklung einer Brachfläche, auf der bis Juni 2017 eine Molkerei betrieben wurde, zu einem allgemeinen Wohngebiet mit verdichteter Wohnbebauung vor. Mindestens 60 Wohnungen mit Wohnflächen zwischen 50 m2 und 120 m2 sollen errichtet werden. Zudem ist ein Mischgebiet nördlich der Molkereistraße geplant, um einen harmonischen Übergang zu gewerblichen Nutzungen zu schaffen. Eine Grünfläche mit Spielplatz und Eingrünung der Bebauung sind ebenfalls vorgesehen.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.