Plattling ist eine Stadt im niederbayerischen Landkreis Deggendorf
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
13.001 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94447
Vorwahl
09931
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Enchendorf, Enzkofen, Höhenrain, Pielweichs, Ringkofen, Enchendorf, Enzkofen, Höhenrain, Pielweichs, Ringkofen
Adressen:
1. Stadt Plattling, Stadtplatz 1, 94447 Plattling
2. Landratsamt Deggendorf, Bahnhofstraße 1, 94469 Deggendorf
3. Finanzamt Deggendorf, Bogenstraße 1, 94469 Deggendorf
Gemeinde Plattling – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Plattling hat am 07.11.2022 den Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung für das Wohngebiet Goldsteig Quartier I beschlossen. Dieser Plan sieht die Entwicklung einer Brachfläche, auf der bis Juni 2017 eine Molkerei betrieben wurde, zu einem allgemeinen Wohngebiet mit verdichteter Wohnbebauung vor. Mindestens 60 Wohnungen mit Wohnflächen zwischen 50 m2 und 120 m2 sollen errichtet werden. Zudem ist ein Mischgebiet nördlich der Molkereistraße geplant, um einen harmonischen Übergang zu gewerblichen Nutzungen zu schaffen. Eine Grünfläche mit Spielplatz und Eingrünung der Bebauung sind ebenfalls vorgesehen.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.