Plech ist ein Markt im Landkreis Bayreuth (Regierungsbezirk Oberfranken) und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Betzenstein.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
1322 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91287
Vorwahl
09244
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Bernheck, Eibenthal, Eichenstruth, Fallmeisterei, Henneberg, Illafeld, Ottenhof, Riegelstein, Schermshöhe, Schönthal, Spies, Strthof, Bernheck, Eibenthal, Eichenstruth, Fallmeisterei, Henneberg, Illafeld, Ottenhof, Riegelstein, Schermshöhe, Schönthal, Spies, Strüthof
Adressen:
1. Markt Plech, Hauptstraße 8, 91287 Plech
2. Landratsamt Bayreuth, Ludwigstraße 21, 95444 Bayreuth
3. Gemeinde Plech, Am Markt 1, 91287 Plech
Gemeinde Plech – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.