Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Pleinfeld

Pleinfeld ist ein Markt im mittelfränkischen Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen. Der Ort liegt am Großen Brombachsee und ist neben Gunzenhausen ein wichtiger touristischer Ort im Fränkischen Seenland sowie der größte Ort am Großen Brombachsee
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Weißenburg-Gunzenhausen
Einwohner
7685 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91785
Vorwahlen
09144, 09177, 09148
Adresse derMarktverwaltung
Marktplatz 11, 91785 Pleinfeld
Marktplatz 11, 91785 Pleinfeld 91785 Bayern DE
Website
Ortsteile
Allmannsdorf, Banzermhle, Böschleinsmhle, Dorsbrunn, Gndersbach, Heinzenmhle, Hohenweiler, Kemnathen, Ketschenmhle, Kleinweingarten, Mackenmhle, Mäusleinsmhle, Mischelbach, Prexelmhle, Reichertsmhle, Sandsee, StVeit, Seemannsmhle, Stirn, Utzenmhle, Veitserlbach, Walkerszell, Allmannsdorf, Banzermühle, Böschleinsmühle, Dorsbrunn, Gündersbach, Heinzenmühle, Hohenweiler, Kemnathen, Ketschenmühle, Kleinweingarten, Mackenmühle, Mäusleinsmühle, Mischelbach, Prexelmühle, Reichertsmühle, Sandsee, StVeit, Seemannsmühle
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Pleinfeld
Hauptstraße 26
91785 Pleinfeld

2. Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen
Ob. Wörthstraße 2
91781 Weißenburg in Bayern

3. Finanzamt Ansbach
Balthasar-Neumann-Straße 1
91522 Ansbach
Gemeinde Pleinfeld – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 16:00
  • Dienstag: 08:00 - 16:00
  • Mittwoch: 08:00 - 16:00
  • Donnerstag: 08:00 - 16:00
  • Freitag: 08:00 - 14:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?

Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:

Innenbereich (§ 34 BauGB):

  • Zusammenhängend bebaute Ortsteile
  • Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
  • Kein Bebauungsplan erforderlich
  • Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche

Außenbereich (§ 35 BauGB):

  • Flächen außerhalb des Innenbereichs
  • Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
  • Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
  • Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig

Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.