Pleinfeld ist ein Markt im mittelfränkischen Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen. Der Ort liegt am Großen Brombachsee und ist neben Gunzenhausen ein wichtiger touristischer Ort im Fränkischen Seenland sowie der größte Ort am Großen Brombachsee
                    
                        
                                
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Mittelfranken                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Weißenburg-Gunzenhausen                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
7685 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
91785                                
                                
                                    Vorwahlen
                                
                                
09144, 09177, 09148                                
                                
                                    Adresse derMarktverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Allmannsdorf, Banzermhle, Böschleinsmhle, Dorsbrunn, Gndersbach, Heinzenmhle, Hohenweiler, Kemnathen, Ketschenmhle, Kleinweingarten, Mackenmhle, Mäusleinsmhle, Mischelbach, Prexelmhle, Reichertsmhle, Sandsee, StVeit, Seemannsmhle, Stirn, Utzenmhle, Veitserlbach, Walkerszell, Allmannsdorf, Banzermühle, Böschleinsmühle, Dorsbrunn, Gündersbach, Heinzenmühle, Hohenweiler, Kemnathen, Ketschenmühle, Kleinweingarten, Mackenmühle, Mäusleinsmühle, Mischelbach, Prexelmühle, Reichertsmühle, Sandsee, StVeit, Seemannsmühle                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeindeverwaltung Pleinfeld  
   Hauptstraße 26  
   91785 Pleinfeld  
2. Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen  
   Ob. Wörthstraße 2  
   91781 Weißenburg in Bayern  
3. Finanzamt Ansbach  
   Balthasar-Neumann-Straße 1  
   91522 Ansbach  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Pleinfeld – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 14:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
                            
                                Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
 
                         
                        
                            Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
                            
                                Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.