Pleiskirchen ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Altötting mit den Hauptorten Pleiskirchen, Wald bei Winhöring und Nonnberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
2462 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84568
Vorwahlen
08635, 08728
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Aich, Aign, Albersberg, Almering, Anhaltsberg, Asbach, Bachleiten, Blmelhub, Dachgrub, Dornach, Engberg, Englsperg, Gallöd, Geisberg, Georgenberg, Grafing, Großspitzing, Gntering, Häuslaign, Hanning, Hartlöd, Hausen, Heisting, Hinten, Hochstraß, Höllthal, Hölzling, Hönning, Holzgrandl, Htting, Illbach, Johannsbuchbach, Kaining, Klebing, Kothingbuchbach, Lederhub, Lindlhtt, Lohr, Luneck, Mitterbuchbach
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Pleiskirchen, Hauptstraße 1, 84568 Pleiskirchen
2. Landratsamt Altötting, Ludwigstraße 8, 84503 Altötting
3. Finanzamt Altötting, Bahnhofstraße 12, 84503 Altötting
Gemeinde Pleiskirchen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet