Pleystein ist eine Stadt im Oberpfälzer Landkreis Neustadt an der Waldnaab in Bayern und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Pleystein.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
2309 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92714
Vorwahl
09654
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bartlmhle, Berglerschleife, Drrenlohe, Finkenhammer, Finstermhle, Fuchsmhle, Hagendorf, Hagenmhle, Hochberg, Lohma, Miesbrunn, ™dhäuser, Peugenhammer, Pingermhle, Rammelsleuten, Schafbruck, Schönschleif, Spielhof, Steinbach, Trutzhofmhle, Vöslesrieth, Zengerhof, Bartlmühle, Berglerschleife, Dürrenlohe, Finkenhammer, Finstermühle, Fuchsmühle, Hagendorf, Hagenmühle, Hochberg, Lohma, Miesbrunn, Ödhäuser, Peugenhammer, Pingermühle, Rammelsleuten, Schafbruck, Schönschleif, Spielhof
Adressen:
1. Stadt Pleystein, Hauptstraße 1, 92714 Pleystein
2. Finanzamt Weiden, Bahnhofstraße 12, 92637 Weiden in der Oberpfalz
3. Landratsamt Neustadt an der Waldnaab, Königstraße 28, 92660 Neustadt an der Waldnaab
Gemeinde Pleystein – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.