Pohlheim ist eine Stadt im Landkreis Gießen in Hessen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
17.872 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
35415
Vorwahlen
06403, 0641, 06404, 06004
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Forstgarten, Obersteinberg, Schiffenberg, Forstgarten, Obersteinberg, Schiffenberg
Adressen:
1. Stadt Pohlheim, Rathausstraße 1, 35415 Pohlheim
2. Bürgerbüro Pohlheim, Rathausstraße 1, 35415 Pohlheim
3. Ordnungsamt Pohlheim, Rathausstraße 1, 35415 Pohlheim
Gemeinde Pohlheim – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Arbeiten für ein großes Gewerbegebiet in Pohlheim müssen vorerst ruhen, weil ein Gericht einen Baustopp wegen des Schutzes der Feldlerche verhängt hat.
Es gibt verschiedene Bebauungspläne für unterschiedliche Stadtteile, wie den Bebauungsplan Nr. 44 "Am Furt / Schönbornswiese" in Watzenborn-Steinberg, der den wirksamen Flächennutzungsplan ändert.
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.