Pohlheim ist eine Stadt im Landkreis Gießen in Hessen.
Bundesland
Hessen
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
17.872 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
35415
Vorwahlen
06403, 0641, 06404, 06004
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Forstgarten, Obersteinberg, Schiffenberg, Forstgarten, Obersteinberg, Schiffenberg
Adressen:
1. Stadt Pohlheim, Rathausstraße 1, 35415 Pohlheim
2. Bürgerbüro Pohlheim, Rathausstraße 1, 35415 Pohlheim
3. Ordnungsamt Pohlheim, Rathausstraße 1, 35415 Pohlheim
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Arbeiten für ein großes Gewerbegebiet in Pohlheim müssen vorerst ruhen, weil ein Gericht einen Baustopp wegen des Schutzes der Feldlerche verhängt hat.
Es gibt verschiedene Bebauungspläne für unterschiedliche Stadtteile, wie den Bebauungsplan Nr. 44 "Am Furt / Schönbornswiese" in Watzenborn-Steinberg, der den wirksamen Flächennutzungsplan ändert.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.