Bebauungsplan und Flächennutzungsplan

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Polch

Polch ist eine Stadt im Landkreis Mayen-Koblenz in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Landkreis
Mayen-Koblenz
Einwohner
6939 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
56751
Vorwahl
02654
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Dollermhle, Kurbenhof, Nettesrsch, Sonnenhof, Dollermühle, Kurbenhof, Nettesürsch, Sonnenhof
Adressen:
1. Stadtverwaltung Polch
Bahnhofstraße 1
56751 Polch

2. Verbandsgemeinde Polch
Am Markt 1
56751 Polch

3. Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
Wilhelmstraße 24
56068 Koblenz
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: 09:00 - 12:00 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Die Verbandsgemeinde Maifeld plantSeveral Änderungen des Flächennutzungsplans und Bebauungspläne in Polch, insbesondere für die Errichtung von Photovoltaikanlagen. Hier sind einige der aktuellen Projekte:

- Umwandlung von landwirtschaftlicher Fläche in Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ nördlich der Autobahn A 48
- Erweiterung der bestehenden Freiflächen-Photovoltaikanlage im Gewerbegebiet „Im Gohl II“
- Neudarstellung von Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ südlich des Ortsteils Nettesürsch
- Umwandlung von landwirtschaftlicher Fläche, gewerblicher Baufläche und Gehölzbeständen in Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ östlich von Mayen-Alzheim und nördlich der Autobahn A 48
- Umwandlung von landwirtschaftlicher Fläche in Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ östlich von Mayen-Alzheim und südlich der Autobahn A 48.

FAQ

Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?

Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:

  • Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
  • Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
  • Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
  • "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
  • Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
  • Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene

Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.

Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:

  1. Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
  2. Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
  3. Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
  4. Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
  5. Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
  6. Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
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Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (Vorplanung) ist ein Instrument der Stadtplanung. Zweck des Flächennutzungsplans ist es, Informationen über die zukünftige Entwicklung zu geben. Darüber hinaus dient er als Grundlage für die Erarbeitung eines umfassenden Entwicklungskonzeptes.

Die im Plan dargestellten Flächennutzungen werden dann durch Bebauungspläne für einzelne Bereiche der Gemeinde konkretisiert und rechtsverbindlich festgesetzt.

Flächennutzungsplan und entsprechende Bebauungspläne bilden zusammen die kommunale Bauleitplanung.

Die möglichen Inhalte, das Verfahren zur Aufstellung des Plans und die Rechtsfolgen des Flächennutzungsplans sind im Baugesetzbuch festgelegt.