Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Polch

Sie gehört der Verbandsgemeinde Maifeld an und ist deren Verwaltungssitz
Bundesland
Landkreis
Mayen-Koblenz
Einwohner
6939 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
56751
Vorwahl
02654
Adresse der Verbandsverwaltung
Marktplatz 4, 56751 Polch
Marktplatz 4, 56751 Polch 56751 Rheinland-Pfalz DE
Website
Ortsteile
Dollermhle, Kurbenhof, Nettesrsch, Sonnenhof, Dollermühle, Kurbenhof, Nettesürsch, Sonnenhof
Adressen:
1. Stadtverwaltung Polch
Bahnhofstraße 1
56751 Polch

2. Verbandsgemeinde Polch
Am Markt 1
56751 Polch

3. Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
Wilhelmstraße 24
56068 Koblenz
Gemeinde Polch – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00
  • Dienstag: 09:00 - 12:00
  • Mittwoch: 09:00 - 12:00
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
Die Verbandsgemeinde Maifeld plantSeveral Änderungen des Flächennutzungsplans und Bebauungspläne in Polch, insbesondere für die Errichtung von Photovoltaikanlagen. Hier sind einige der aktuellen Projekte:

- Umwandlung von landwirtschaftlicher Fläche in Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ nördlich der Autobahn A 48
- Erweiterung der bestehenden Freiflächen-Photovoltaikanlage im Gewerbegebiet „Im Gohl II“
- Neudarstellung von Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ südlich des Ortsteils Nettesürsch
- Umwandlung von landwirtschaftlicher Fläche, gewerblicher Baufläche und Gehölzbeständen in Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ östlich von Mayen-Alzheim und nördlich der Autobahn A 48
- Umwandlung von landwirtschaftlicher Fläche in Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ östlich von Mayen-Alzheim und südlich der Autobahn A 48.

FAQ

Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?

"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:

  • Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
  • Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
  • Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
  • Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
  • Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen

Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.

Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?

Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:

Innenbereich (§ 34 BauGB):

  • Zusammenhängend bebaute Ortsteile
  • Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
  • Kein Bebauungsplan erforderlich
  • Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche

Außenbereich (§ 35 BauGB):

  • Flächen außerhalb des Innenbereichs
  • Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
  • Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
  • Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig

Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.