Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Polch

Polch ist eine Stadt im Landkreis Mayen-Koblenz in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Mayen-Koblenz
Einwohner
6939 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
56751
Vorwahl
02654
Adresse der Verbandsverwaltung
Marktplatz 4, 56751 Polch
Marktplatz 4, 56751 Polch 56751 Rheinland-Pfalz DE
Website
Ortsteile
Dollermhle, Kurbenhof, Nettesrsch, Sonnenhof, Dollermühle, Kurbenhof, Nettesürsch, Sonnenhof
Adressen:
1. Stadtverwaltung Polch
Bahnhofstraße 1
56751 Polch

2. Verbandsgemeinde Polch
Am Markt 1
56751 Polch

3. Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
Wilhelmstraße 24
56068 Koblenz
Gemeinde Polch – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00
  • Dienstag: 09:00 - 12:00
  • Mittwoch: 09:00 - 12:00
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
Die Verbandsgemeinde Maifeld plantSeveral Änderungen des Flächennutzungsplans und Bebauungspläne in Polch, insbesondere für die Errichtung von Photovoltaikanlagen. Hier sind einige der aktuellen Projekte:

- Umwandlung von landwirtschaftlicher Fläche in Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ nördlich der Autobahn A 48
- Erweiterung der bestehenden Freiflächen-Photovoltaikanlage im Gewerbegebiet „Im Gohl II“
- Neudarstellung von Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ südlich des Ortsteils Nettesürsch
- Umwandlung von landwirtschaftlicher Fläche, gewerblicher Baufläche und Gehölzbeständen in Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ östlich von Mayen-Alzheim und nördlich der Autobahn A 48
- Umwandlung von landwirtschaftlicher Fläche in Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ östlich von Mayen-Alzheim und südlich der Autobahn A 48.

FAQ

Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?

Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:

  • Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
  • Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
  • Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.

Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.

Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?

Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:

Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):

  • Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
  • Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
  • Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile

Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):

  • Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
  • Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
  • Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
  • Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
  • Nachbarliche Interessen berücksichtigen

Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.