Nördlich der Gemeinde liegt das Vogelschutzgebiet Geltinger Birk. Börsby (dänisch: Børsby), Gammeldamm (Gammeldam), Niedamm (Nydam), Sibbeskjär (Sibbeskjær) und Wattsfeld (Vadsmark) liegen im Gemeindegebiet
Bundesland
Kreis
Schleswig-Flensburg
Einwohner
155 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24395
Vorwahl
04643
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Gammeldamm, Mhlenbrck, Mhlendamm, Mhlenfeld, Niedamm, Pommerby, Wattsfeld, Gammeldamm, Mühlenbrück, Mühlendamm, Mühlenfeld, Niedamm, Wattsfeld
Adressen:
1. Gemeinde Pommerby, Am Markt 1, 24357 Pommerby
2. Amtsgericht Eckernförde, Am Schwanenweg 1, 24340 Eckernförde
3. Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde, An der Geerdtsstraße 1, 24768 Rendsburg
Gemeinde Pommerby – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.