Prackenbach ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Regen inmitten des Bayerischen Waldes.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Regen
Einwohner
2763 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94267
Vorwahl
09942
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Ahrain, Anger, Aurieden, Bartlberg, Berg, Dumpf, Egernhäusl, Ehrenhof, Engelsdorf, Fichtental, Frauenwies, Geigenmhle, Grub, Hagengrub, Heiligenwies, Herzogsäge, Hetzelsdorf, Hinterhagengrub, Igleinsberg, Kager, Krailing, Lehen, Leuthen, Lexanger, Maierhof, Meidengrub, Mitterdorf, Neuhäusel, Obermhle, Oberreisach, Oberrubendorf, Oberstein, Oberviechtafell, ™dland, Rattersberg, Ruhmannsdorf, Schöpferhof, Schwaben, Schwabwies, Schwarzendorf
Adressen:
1. Gemeinde Prackenbach, Hauptstraße 1, 94267 Prackenbach
2. Landratsamt Regen, Bahnhofstraße 1, 94209 Regen
3. Finanzamt Deggendorf, Gernstraße 1, 94469 Deggendorf
Gemeinde Prackenbach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.