Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Preetz

Preetz ist eine Kleinstadt südöstlich von Kiel im Kreis Plön in Schleswig-Holstein
Bundesland
Schleswig-Holstein
Kreis
Einwohner
16.005 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24211
Vorwahl
04342
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bredeneek, Christiansruhe, Dammdorf, Dsternbrook, Dsternbusch, Falkendorf, Gläserkoppel, Hanskamp, Hellerkate, Hörnsee, Hoheneichen, Kluth, Kronsredder, Langensall, Lassabek, Lehmrade, Prieskamp, RastorferBahnhof, Rastorferklinten, Redderkrug, Rethwisch, Rosenfeld, Scharstorf, Schwienkuhl, Spolsau, Stubbenstedt, Tiefental, Timmerhorst, Uhlenhorst, Wakendorf, Weinberg, Wildenhorst, Wildkoppel, Bredeneek, Christiansruhe, Dammdorf, Düsternbrook, Düsternbusch, Falkendorf, Gläserkoppel
Adressen:
1. Stadt Preetz, Markt 1, 24211 Preetz
2. Kreis Plön, Am Alten Markt 1, 24214 Plön
3. Finanzamt Plön, Am Schloß 1, 24214 Plön
Öffnungszeiten
Montag: Dienstag: Mittwoch: Donnerstag: Freitag: Samstag: Sonntag:
- Die Stadt Preetz hat den Bebauungsplan Nr. 101 verabschiedet, der den Bereich "Hinter dem Kirchhof, Bergweg, Am Wasserturm" von einer Gewerbefläche in ein Wohngebiet mit etwa 180 Wohneinheiten umwandelt. Dieses Gebiet liegt innerstädtisch, nahe dem Bahnhof und der Innenstadt.

- Im Bereich der Moorkoppel am Rethwischer Weg wird ein neuer Bebauungsplan Nr. 102 umgesetzt, der neue Wohngrundstücke, einschließlich Einfamilienhäuser, Reihenhäuser und Geschosswohnungsbau, vorsieht. Dieses Gebiet bleibt teilweise als Ausgleichsfläche erhalten.

- Ein weiteres Baugebiet entsteht am Ortsausgang Richtung Schönhorst/Preetz mit einer Gesamtfläche von 12,5 ha, inklusive naturnah gestalteter Ausgleichsflächen. Hier sind bis zu 400 Wohneinheiten geplant, sowie ein siebenzugiger Kindergarten.

- Die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 soll die städtebauliche Nachverdichtung des Innenstadtbereichs zwischen Wakendorfer Straße und Moritz-Schreber-Straße ermöglichen und eine zentrumsnahen Mischstruktur sichern.

FAQ

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.

Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?

Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:

  1. Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
  2. Mischgebiete
  3. Gewerbegebiete
  4. Industriegebiete
  5. Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)

Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:

  • Bestimmt den Charakter eines Gebiets
  • Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
  • Verhindert störende Nutzungskonflikte
  • Steuert die städtebauliche Entwicklung
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Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (Vorplanung) ist ein Instrument der Stadtplanung. Zweck des Flächennutzungsplans ist es, Informationen über die zukünftige Entwicklung zu geben. Darüber hinaus dient er als Grundlage für die Erarbeitung eines umfassenden Entwicklungskonzeptes.

Die im Plan dargestellten Flächennutzungen werden dann durch Bebauungspläne für einzelne Bereiche der Gemeinde konkretisiert und rechtsverbindlich festgesetzt.

Flächennutzungsplan und entsprechende Bebauungspläne bilden zusammen die kommunale Bauleitplanung.

Die möglichen Inhalte, das Verfahren zur Aufstellung des Plans und die Rechtsfolgen des Flächennutzungsplans sind im Baugesetzbuch festgelegt.