Die Kleinstadt Premnitz liegt an der Havel im Landkreis Havelland im Land Brandenburg.
Bundesland
Landkreis
Havelland
Einwohner
8290 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
14727
Vorwahl
03386
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Premnitz, Hauptstraße 1, 14727 Premnitz
2. Bürgeramt Premnitz, Hauptstraße 1, 14727 Premnitz
3. Ordnungsamt Premnitz, Hauptstraße 1, 14727 Premnitz
Gemeinde Premnitz – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 11:30
- Dienstag: 08:30 - 11:30
14:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 08:30 - 11:30
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Premnitz hat folgende Bekanntmachungen zum Thema Bebauungsplan gemacht:
- Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 22 „Ehemaliges Gesundheitszentrum"
- Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 3. Änderung des Flächennutzungsplans „NORMA Döberitz"
- Öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „NORMA Döberitz"
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.