Pressath ist eine Stadt im Oberpfälzer Landkreis Neustadt an der Waldnaab und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Pressath.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
4267 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92690
Vorwahl
09644
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Altendorf, Bärnwinkel, Döllnitz, Eichelberg, Feilersdorf, Feilershammer, Friedersreuth, Grub, Haigamhle, Herzogspitz, Hessenreuth, Kahrmhle, Kohlhtte, Mhlberg, Pfaffenreuth, Pichlberg, Riggau, Schmierhtte, Troschelhammer, Waldmhle, Wollau, Zettlitz, Zintlhammer, Altendorf, Bärnwinkel, Döllnitz, Eichelberg, Feilersdorf, Feilershammer, Friedersreuth, Grub, Haigamühle, Herzogspitz, Hessenreuth, Kahrmühle, Kohlhütte, Mühlberg, Pfaffenreuth, Pichlberg, Riggau
Adressen:
1. Stadt Pressath, Marktplatz 1, 92697 Pressath
2. Landratsamt Neustadt an der Waldnaab, Richard-Wagner-Straße 10, 92660 Neustadt an der Waldnaab
3. Polizeiinspektion Neustadt an der Waldnaab, Richard-Wagner-Straße 8, 92660 Neustadt an der Waldnaab
Gemeinde Pressath – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.