Presseck ist ein Markt im Landkreis Kulmbach (Regierungsbezirk Oberfranken).
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
1698 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
95355, 95131
Vorwahl
09222
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Braunersreuth, Breiteneben, Elbersreuth, Elbersreuthermhle, Köstenberg, Kreuzknock, Kunreuth, Neumhle, Ochsengarten, Papiermhle, Petersmhle, Pinzenhof, Premeusel, Schlackenmhle, Schlopp, Schnebes, Schöndorf, Trottenreuth, Waffenhammer, Wildenstein, Wustuben, Zettlitz, Braunersreuth, Breiteneben, Elbersreuth, Elbersreuthermühle, Köstenberg, Kreuzknock, Kunreuth, Neumühle, Ochsengarten, Papiermühle, Petersmühle, Pinzenhof, Premeusel, Schlackenmühle, Schlopp, Schnebes, Schöndorf, Trottenreuth
Adressen:
1. Gemeinde Presseck
Hauptstraße 1
95755 Presseck
2. Landratsamt Kulmbach
Ludwigstraße 12
95326 Kulmbach
3. Bezirksamt Oberfranken
Ludwigstraße 20
95444 Bayreuth
Gemeinde Presseck – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.