Pressig ist ein Markt im oberfränkischen Landkreis Kronach in Bayern
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
3894 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
96332
Vorwahl
09265
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Brauersdorf, Eila, Felsmhle, Förtschendorf, Friedersdorf, Geschwend, Gifting, Grössau, Haidelsmhle, Hessenmhle, Kugelmhle, Marienroth, Posseck, Sattelmhle, Welitsch, Brauersdorf, Eila, Felsmühle, Förtschendorf, Friedersdorf, Friedersdorfermühle, Geschwend, Gifting, Grössau, Haidelsmühle, Hessenmühle, Kugelmühle, Marienroth, Posseck, Sattelmühle, Welitsch
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Pressig, Hauptstraße 1, 96269 Pressig
2. Ordnungsamt Pressig, Bahnhofstraße 10, 96269 Pressig
3. Finanzamt Hof, Wirthstraße 10, 95028 Hof
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.