Prezelle ist eine Gemeinde im niedersächsischen Landkreis Lüchow-Dannenberg und bildet mit vier weiteren Mitgliedsgemeinden die Samtgemeinde Gartow.
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Lüchow-Dannenberg                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
420 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
29491                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
05848                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Wirl, Wirl                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeinde Prezelle  
   Hauptstraße 1  
   29559 Prezelle  
2. Landkreis Uelzen  
   Am Schloß 1  
   29525 Uelzen  
3. Einwohnermeldeamt Prezelle  
   Hauptstraße 1  
   29559 Prezelle  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Prezelle – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
                            
                                Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
 
                         
                        
                            Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
                            
                                Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.