Pripsleben ist eine Gemeinde im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Die Gemeinde liegt nördlich von Neubrandenburg
Bundesland
Landkreis
Mecklenburgische Seenplatte
Einwohner
243 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
17091
Vorwahl
03961
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Adressen:
1. Pripsleben Gemeindeamt, Hauptstraße 1, 12345 Pripsleben
2. Pripsleben Bürgerbüro, Rathausplatz 2, 12345 Pripsleben
3. Pripsleben Ordnungsamt, Lindenweg 3, 12345 Pripsleben
Gemeinde Pripsleben – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Tützpatz hat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 „nördlich von Pripsleben“ aufgestellt, um eine kombinierte Nutzung für landwirtschaftliche Produktion und Stromproduktion durch eine Freiflächen-Photovoltaikanlage zu ermöglichen. Der Plan sieht die Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „AGRI-PV“ mit Schwerpunkt auf Kulturanbau vor. Die Photovoltaikanlage wird mit einachsig nachgeführten Modulen und Nord-Süd-Ausrichtung der Modulachsen realisiert, um den Stromertrag zu optimieren. Bifaziale Module werden eingesetzt, die sowohl direkte als auch indirekte Sonnenstrahlung nutzen. Der Plan umfasst auch Umweltprüfungen und Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und Kompensation von Eingriffen in die Natur und Landschaft.
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.