Bis zum 1. Die Gemeinde liegt nördlich von Neubrandenburg
Bundesland
Landkreis
Mecklenburgische Seenplatte
Einwohner
243 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
17091
Vorwahl
03961
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Adressen:
1. Pripsleben Gemeindeamt, Hauptstraße 1, 12345 Pripsleben
2. Pripsleben Bürgerbüro, Rathausplatz 2, 12345 Pripsleben
3. Pripsleben Ordnungsamt, Lindenweg 3, 12345 Pripsleben
Gemeinde Pripsleben – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Tützpatz hat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 „nördlich von Pripsleben“ aufgestellt, um eine kombinierte Nutzung für landwirtschaftliche Produktion und Stromproduktion durch eine Freiflächen-Photovoltaikanlage zu ermöglichen. Der Plan sieht die Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „AGRI-PV“ mit Schwerpunkt auf Kulturanbau vor. Die Photovoltaikanlage wird mit einachsig nachgeführten Modulen und Nord-Süd-Ausrichtung der Modulachsen realisiert, um den Stromertrag zu optimieren. Bifaziale Module werden eingesetzt, die sowohl direkte als auch indirekte Sonnenstrahlung nutzen. Der Plan umfasst auch Umweltprüfungen und Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und Kompensation von Eingriffen in die Natur und Landschaft.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung