Die Gemeinde liegt nördlich von Neubrandenburg. Bis zum 1
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Landkreis
Mecklenburgische Seenplatte
Einwohner
243 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
17091
Vorwahl
03961
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Adressen:
1. Pripsleben Gemeindeamt, Hauptstraße 1, 12345 Pripsleben
2. Pripsleben Bürgerbüro, Rathausplatz 2, 12345 Pripsleben
3. Pripsleben Ordnungsamt, Lindenweg 3, 12345 Pripsleben
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Tützpatz hat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 „nördlich von Pripsleben“ aufgestellt, um eine kombinierte Nutzung für landwirtschaftliche Produktion und Stromproduktion durch eine Freiflächen-Photovoltaikanlage zu ermöglichen. Der Plan sieht die Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „AGRI-PV“ mit Schwerpunkt auf Kulturanbau vor. Die Photovoltaikanlage wird mit einachsig nachgeführten Modulen und Nord-Süd-Ausrichtung der Modulachsen realisiert, um den Stromertrag zu optimieren. Bifaziale Module werden eingesetzt, die sowohl direkte als auch indirekte Sonnenstrahlung nutzen. Der Plan umfasst auch Umweltprüfungen und Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und Kompensation von Eingriffen in die Natur und Landschaft.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung