Pripsleben ist eine Gemeinde im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Bis zum 1
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Mecklenburgische Seenplatte                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
243 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
17091                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
03961                                
                                
                                    Adresse der Amtsverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Pripsleben Gemeindeamt, Hauptstraße 1, 12345 Pripsleben  
2. Pripsleben Bürgerbüro, Rathausplatz 2, 12345 Pripsleben  
3. Pripsleben Ordnungsamt, Lindenweg 3, 12345 Pripsleben  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Pripsleben – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
    13:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                            Die Gemeinde Tützpatz hat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 „nördlich von Pripsleben“ aufgestellt, um eine kombinierte Nutzung für landwirtschaftliche Produktion und Stromproduktion durch eine Freiflächen-Photovoltaikanlage zu ermöglichen. Der Plan sieht die Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „AGRI-PV“ mit Schwerpunkt auf Kulturanbau vor. Die Photovoltaikanlage wird mit einachsig nachgeführten Modulen und Nord-Süd-Ausrichtung der Modulachsen realisiert, um den Stromertrag zu optimieren. Bifaziale Module werden eingesetzt, die sowohl direkte als auch indirekte Sonnenstrahlung nutzen. Der Plan umfasst auch Umweltprüfungen und Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und Kompensation von Eingriffen in die Natur und Landschaft.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist ein Bebauungsplan?
                            
                                Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
 
                         
                        
                            Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
                            
                                Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.