Pritzwalk ist eine Kleinstadt im Landkreis Prignitz im Nordwesten des Landes Brandenburg.
Bundesland
Landkreis
Prignitz
Einwohner
11.741 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
16928
Vorwahl
03395
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Pritzwalk
Markt 1
16928 Pritzwalk
2. Landkreis Prignitz
Breite Straße 1
16928 Pritzwalk
3. Agentur für Arbeit Pritzwalk
Am Bahnhof 1
16928 Pritzwalk
Gemeinde Pritzwalk – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
15:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Kreistag Prignitz hat am 06.07.2023 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Gewerbepark Prignitz Energieumwandlung“ gefasst. Dieser Plan betrifft eine etwa 9,1 ha große Fläche im Ortsteil Falkenhagen der Stadt Pritzwalk und soll die Errichtung einer Industrieanlage zur Umwandlung von erneuerbaren Energien, insbesondere einer Wasserstoffproduktionsstätte durch ENERTRAG SE, ermöglichen. Der Bebauungsplan steht im Einklang mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und Landesplanung und soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung gewährleisten.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.