Probsteierhagen ist eine Gemeinde im Kreis Plön in Schleswig-Holstein
Bundesland
Kreis
Einwohner
2230 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24253
Vorwahl
04348
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Bokholt, Christinental, Freienfelde, Grevensberg, Hagen, HagenerZiegelei, Kasseteich, Kellerrehm, Kunstbrook, Moor, Muxall, Rabenhorst, Röbsdorf, Schrevendorf, Trensahl, Voßkuhl, Wulfsdorf, Bokholt, Christinental, Freienfelde, Grevensberg, Hagen, HagenerZiegelei, Kasseteich, Kellerrehm, Kunstbrook, Moor, Muxall, Rabenhorst, Röbsdorf, Schrevendorf, Trensahl, Voßkuhl, Wulfsdorf
Adressen:
1. Gemeinde Probsteierhagen, Hauptstraße 1, 24232 Probsteierhagen
2. Amtsgericht Kiel, Holstenstraße 1, 24103 Kiel
3. Kreisverwaltung Plön, Ostring 27, 24306 Plön
Gemeinde Probsteierhagen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.