Pullenreuth (bairisch: Bullnrad) ist eine Gemeinde im Oberpfälzer Landkreis Tirschenreuth und Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Neusorg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
1605 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
95704
Vorwahl
09234
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Arnoldsreuth, Dechantsees, Funkenau, Gibitzenhäusl, Glasschleif, Harlachhammer, Harlachhof, Harlachmhle, Heidelfurth, Kellermhle, Klausenhäusel, Kunzenlohe, Mengersreuth, Neuhof, Neuweiher, Pilgramsreuth, Rehbhl, Rothenfurth, Schindellohe, Schlag, Tannenhäusl, Waldhaus, Zottenwies, Arnoldsreuth, Dechantsees, Funkenau, Gibitzenhäusl, Glasschleif, Harlachhammer, Harlachhof, Harlachmühle, Heidelfurth, Kellermühle, Klausenhäusel, Kunzenlohe, Mengersreuth, Neuhof, Neuweiher, Pilgramsreuth, Rehbühl
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Pullenreuth
Hauptstraße 1
95765 Pullenreuth
2. Ordnungsamt Pullenreuth
Hauptstraße 1
95765 Pullenreuth
3. Finanzamt Weiden
Bahnhofstraße 10
92637 Weiden in der Oberpfalz
Gemeinde Pullenreuth – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.