Pullenreuth (bairisch: Bullnrad) ist eine Gemeinde im Oberpfälzer Landkreis Tirschenreuth und Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Neusorg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
1605 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
95704
Vorwahl
09234
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Arnoldsreuth, Dechantsees, Funkenau, Gibitzenhäusl, Glasschleif, Harlachhammer, Harlachhof, Harlachmhle, Heidelfurth, Kellermhle, Klausenhäusel, Kunzenlohe, Mengersreuth, Neuhof, Neuweiher, Pilgramsreuth, Rehbhl, Rothenfurth, Schindellohe, Schlag, Tannenhäusl, Waldhaus, Zottenwies, Arnoldsreuth, Dechantsees, Funkenau, Gibitzenhäusl, Glasschleif, Harlachhammer, Harlachhof, Harlachmühle, Heidelfurth, Kellermühle, Klausenhäusel, Kunzenlohe, Mengersreuth, Neuhof, Neuweiher, Pilgramsreuth, Rehbühl
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Pullenreuth
Hauptstraße 1
95765 Pullenreuth
2. Ordnungsamt Pullenreuth
Hauptstraße 1
95765 Pullenreuth
3. Finanzamt Weiden
Bahnhofstraße 10
92637 Weiden in der Oberpfalz
Gemeinde Pullenreuth – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.