Pulsnitz (obersorbisch Połčnica) ist eine sächsische Kleinstadt im Landkreis Bautzen am westlichen Rand der Oberlausitz, etwa 10 km südlich von Kamenz und rund 25 km nordöstlich der Landeshauptstadt Dresden
Bundesland
Landkreis
Einwohner
7345 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
01896
Vorwahl
035955
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Pulsnitz
Markt 1
01896 Pulsnitz
2. Ordnungsamt Pulsnitz
Markt 1
01896 Pulsnitz
3. Bürgeramt Pulsnitz
Markt 1
01896 Pulsnitz
Gemeinde Pulsnitz – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 18:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat der Stadt Pulsnitz hat den Bebauungsplan „Wohnbebauung Hempelberg“ in der Fassung vom 18. Juni 2021 als Satzung beschlossen. Dieser Plan wurde nach der Einbeziehung der Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger und der Abwägung ihrer Argumente und Bedenken festgelegt. Zudem wurde eine Erschließungsvereinbarung mit den Eigentümern vorbereitet.
Eine weitere Änderung betraf den Bebauungsplan Nr. 7/II „Weststraße“, der in der Fassung vom 19. März 2021 im vereinfachten Verfahren aufgestellt und beschlossen wurde. Diese Änderung umfasst die Planzeichnung und textlichen Festsetzungen und wurde nach der Abwägung der eingegangenen Hinweise und Bedenken festgelegt.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.