Pulsnitz (obersorbisch Połčnica) ist eine sächsische Kleinstadt im Landkreis Bautzen am westlichen Rand der Oberlausitz, etwa 10 km südlich von Kamenz und rund 25 km nordöstlich der Landeshauptstadt Dresden
Bundesland
Sachsen
Landkreis
Einwohner
7345 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
01896
Vorwahl
035955
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Pulsnitz
Markt 1
01896 Pulsnitz
2. Ordnungsamt Pulsnitz
Markt 1
01896 Pulsnitz
3. Bürgeramt Pulsnitz
Markt 1
01896 Pulsnitz
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 18:00
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat der Stadt Pulsnitz hat den Bebauungsplan „Wohnbebauung Hempelberg“ in der Fassung vom 18. Juni 2021 als Satzung beschlossen. Dieser Plan wurde nach der Einbeziehung der Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger und der Abwägung ihrer Argumente und Bedenken festgelegt. Zudem wurde eine Erschließungsvereinbarung mit den Eigentümern vorbereitet.
Eine weitere Änderung betraf den Bebauungsplan Nr. 7/II „Weststraße“, der in der Fassung vom 19. März 2021 im vereinfachten Verfahren aufgestellt und beschlossen wurde. Diese Änderung umfasst die Planzeichnung und textlichen Festsetzungen und wurde nach der Abwägung der eingegangenen Hinweise und Bedenken festgelegt.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.