Putbus ist eine Stadt des Landkreises Vorpommern-Rügen in Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland)
Bundesland
Landkreis
Vorpommern-Rügen
Einwohner
4499 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
18581
Vorwahl
038301
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Putbus, Rügenstraße 1, 18581 Putbus
2. Amtsgericht Stralsund, An der Mühle 1, 18435 Stralsund
3. Landkreis Vorpommern-Rügen, Külzstraße 2, 18439 Stralsund
Gemeinde Putbus – Öffnungszeiten
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Die Stadtvertretung der Stadt Putbus hat am 12.09.2022 die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. XXXIV-B-18 „Wohngebiet Lauterbach“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB ohne Umweltprüfung und Umweltbericht beschlossen. Der Beschluss wurde einstimmig mit 12 Ja-Stimmen getroffen. Die Satzungsfassung, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung, wurde gebilligt. Der Bebauungsplan und die Begründung können in der Stadtverwaltung Putbus eingesehen werden.
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.