Putbus ist die jüngste Stadt der Insel Rügen und mit dem Ortsteil Lauterbach das älteste Seebad auf der Insel und in Pommern
Bundesland
Landkreis
Vorpommern-Rügen
Einwohner
4499 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
18581
Vorwahl
038301
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Putbus, Rügenstraße 1, 18581 Putbus
2. Amtsgericht Stralsund, An der Mühle 1, 18435 Stralsund
3. Landkreis Vorpommern-Rügen, Külzstraße 2, 18439 Stralsund
Gemeinde Putbus – Öffnungszeiten
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Die Stadtvertretung der Stadt Putbus hat am 12.09.2022 die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. XXXIV-B-18 „Wohngebiet Lauterbach“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB ohne Umweltprüfung und Umweltbericht beschlossen. Der Beschluss wurde einstimmig mit 12 Ja-Stimmen getroffen. Die Satzungsfassung, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung, wurde gebilligt. Der Bebauungsplan und die Begründung können in der Stadtverwaltung Putbus eingesehen werden.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.