Putbus ist eine Stadt des Landkreises Vorpommern-Rügen in Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland)
Bundesland
Landkreis
Vorpommern-Rügen
Einwohner
4499 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
18581
Vorwahl
038301
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Putbus, Rügenstraße 1, 18581 Putbus
2. Amtsgericht Stralsund, An der Mühle 1, 18435 Stralsund
3. Landkreis Vorpommern-Rügen, Külzstraße 2, 18439 Stralsund
Gemeinde Putbus – Öffnungszeiten
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Die Stadtvertretung der Stadt Putbus hat am 12.09.2022 die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. XXXIV-B-18 „Wohngebiet Lauterbach“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB ohne Umweltprüfung und Umweltbericht beschlossen. Der Beschluss wurde einstimmig mit 12 Ja-Stimmen getroffen. Die Satzungsfassung, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung, wurde gebilligt. Der Bebauungsplan und die Begründung können in der Stadtverwaltung Putbus eingesehen werden.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.