Putgarten ist eine Gemeinde im Landkreis Vorpommern-Rügen auf der Insel Rügen auf der Halbinsel Wittow in Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland).
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Landkreis
Vorpommern-Rügen
Einwohner
182 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
18556
Vorwahl
038391
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeinde Putgarten
Hauptstraße 1
18556 Putgarten
2. Landkreis Vorpommern-Rügen
Am Markt 1
18528 Bergen auf Rügen
3. Amtsgericht Stralsund
Mühlenstraße 1
18439 Stralsund
Öffnungszeiten
Montag:
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
Samstag:
Sonntag:
In Putgarten gibt es Pläne für neue Wohngebiete und Wohnungen. Ein rechtwirksamer Bebauungsplan existiert bereits, und im Spätherbst 2021 sollte die Planung für die Erschließung dieser Gebiete vorliegen. Der Bebauungsplan Nr. 9 Ortslage wurde zuletzt am 24.11.2018 geändert.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.