Putzbrunn ist eine Gemeinde im Landkreis München, Regierungsbezirk Oberbayern, und die kleinste an München angrenzende Gemeinde.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
6677 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85640
Vorwahl
089
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Oedenstockach, Solalinden, Oedenstockach, Solalinden
Adressen:
1. Gemeinde Putzbrunn, Putzbrunner Str. 1, 85598 Putzbrunn
2. Landratsamt München, Thomas-Wimmer-Ring 1, 80539 München
3. Bürgeramt Putzbrunn, Putzbrunner Str. 1, 85598 Putzbrunn
Gemeinde Putzbrunn – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 15:00
- Dienstag: 08:30 - 15:00
- Mittwoch: 08:30 - 15:00
- Donnerstag: 08:30 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan Nr. 57 „Östlich der Solalindenstraße“ in Putzbrunn dient der baulichen Entwicklung bisher unversiegelten Bodens und folgt den Zielen der sparsamen Bodennutzung und Innenentwicklung. Der Plan umfasst Teilflächen mehrerer Grundstücke im Nordrand der Gemeinde und sieht den Bau von Geschosswohnungen und Reihenhaus-ähnlichen Strukturen vor. Die Gemeinde Putzbrunn hat einen Teil der Grundstücke für kommunalen Wohnungsbau erworben und verschiedene städtebauliche Studien ausgearbeitet, die mit dem Gemeinderat abgestimmt wurden. Der Planungsprozess ist im Einklang mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung gemäß Regionalplan und dem gültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.