Putzbrunn ist eine Gemeinde im Landkreis München, Regierungsbezirk Oberbayern, und die kleinste an München angrenzende Gemeinde.
                    
                        
                                
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                                    Regierungsbezirk
                                
                                
Oberbayern                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
6677 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
85640                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
089                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Oedenstockach, Solalinden, Oedenstockach, Solalinden                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeinde Putzbrunn, Putzbrunner Str. 1, 85598 Putzbrunn  
2. Landratsamt München, Thomas-Wimmer-Ring 1, 80539 München  
3. Bürgeramt Putzbrunn, Putzbrunner Str. 1, 85598 Putzbrunn  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Putzbrunn – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:30 - 15:00
- Dienstag: 08:30 - 15:00
- Mittwoch: 08:30 - 15:00
- Donnerstag: 08:30 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                            Der Bebauungsplan Nr. 57 „Östlich der Solalindenstraße“ in Putzbrunn dient der baulichen Entwicklung bisher unversiegelten Bodens und folgt den Zielen der sparsamen Bodennutzung und Innenentwicklung. Der Plan umfasst Teilflächen mehrerer Grundstücke im Nordrand der Gemeinde und sieht den Bau von Geschosswohnungen und Reihenhaus-ähnlichen Strukturen vor. Die Gemeinde Putzbrunn hat einen Teil der Grundstücke für kommunalen Wohnungsbau erworben und verschiedene städtebauliche Studien ausgearbeitet, die mit dem Gemeinderat abgestimmt wurden. Der Planungsprozess ist im Einklang mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung gemäß Regionalplan und dem gültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
                            
                                Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
 
                         
                        
                            Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
                            
                                Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.