Pyrbaum ist ein Markt im Oberpfälzer Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz.
                    
                        
                                
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Oberpfalz                                
                                
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                                    Einwohner
                                
                                
5803 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
90602                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
09180                                
                                
                                    Adresse derMarktverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Drrenhembach, Oberhembach, Sperberslohe, Dürrenhembach, Oberhembach, Sperberslohe                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeindeverwaltung Pyrbaum  
   Hauptstraße 1  
   92353 Pyrbaum  
2. Standesamt Pyrbaum  
   Hauptstraße 1  
   92353 Pyrbaum  
3. Ordnungsamt Pyrbaum  
   Hauptstraße 1  
   92353 Pyrbaum  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Pyrbaum – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 
- Dienstag: 
- Mittwoch: 
- Donnerstag: 
- Freitag: 
- Samstag: 
- Sonntag: 
 
                        
                    FAQ
                        
                            Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
                            
                                Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
 
                         
                        
                            Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
                            
                                Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.