Pähl ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Weilheim-Schongau.
                    
                        
                                
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Oberbayern                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Weilheim-Schongau                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
2464 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
82396                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
08808                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Aidenried, Eichhof, Fischen, Hartschimmel, Hochschloß, Mitterfischen, Vorderfischen                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeinde Pähl, Hauptstraße 1, 82396 Pähl  
2. Landratsamt Weilheim-Schongau, Hauptstraße 24, 82362 Weilheim in Oberbayern  
3. Amtsgericht Weilheim, Bahnhofstraße 4, 82362 Weilheim in Oberbayern  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Pähl – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:00 - 11:30
- Dienstag: 08:00 - 11:30
- Mittwoch: 08:00 - 11:30
- Donnerstag: 08:00 - 11:30
- Freitag: 08:00 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
                            
                                Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
 
                         
                        
                            Was ist ein Bebauungsplan?
                            
                                Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.