Pöcking ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Starnberg in Deutschland mit mehr als 5500 Einwohnern.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
5525 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
82343, 82319Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
08157, 08151
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Maising, Possenhofen
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Pöcking
Hauptstraße 16
82343 Pöcking
2. Standesamt Pöcking
Hauptstraße 16
82343 Pöcking
3. Bauamt Pöcking
Hauptstraße 16
82343 Pöcking
Gemeinde Pöcking – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Pöckinger Gemeinderat plant den Bebauungsplan für ein Hotel-Projekt am See zu beschließen, das in mehrere kleine Gebäude-Komplexe gegliedert werden soll, inspiriert von den historischen Pfahlbauten vor der Roseninsel, mit knapp 100 Zimmern und zusätzlichen Einrichtungen wie Restaurants und Mitarbeiterwohnungen.
Zusätzlich wird der Bebauungsplan für eine Photovoltaik-Anlage in Maising behandelt, die auf einem 4,2 Hektar großen Areal entstehen soll und eine Stromleistung von 4,8 Megawatt haben wird. Diese Anlage soll durch eine Bürgergenossenschaft finanziert und betrieben werden.
Die Planungen für die Photovoltaik-Anlage umfassen auch die Renaturierung eines Bachs und die Schaffung von Ausgleichsflächen, um den Eingriff in die Natur zu minimieren.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.