Pöcking ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Starnberg in Deutschland mit mehr als 5500 Einwohnern.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
5525 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
82343, 82319Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
08157, 08151
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Maising, Possenhofen
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Pöcking
Hauptstraße 16
82343 Pöcking
2. Standesamt Pöcking
Hauptstraße 16
82343 Pöcking
3. Bauamt Pöcking
Hauptstraße 16
82343 Pöcking
Gemeinde Pöcking – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Pöckinger Gemeinderat plant den Bebauungsplan für ein Hotel-Projekt am See zu beschließen, das in mehrere kleine Gebäude-Komplexe gegliedert werden soll, inspiriert von den historischen Pfahlbauten vor der Roseninsel, mit knapp 100 Zimmern und zusätzlichen Einrichtungen wie Restaurants und Mitarbeiterwohnungen.
Zusätzlich wird der Bebauungsplan für eine Photovoltaik-Anlage in Maising behandelt, die auf einem 4,2 Hektar großen Areal entstehen soll und eine Stromleistung von 4,8 Megawatt haben wird. Diese Anlage soll durch eine Bürgergenossenschaft finanziert und betrieben werden.
Die Planungen für die Photovoltaik-Anlage umfassen auch die Renaturierung eines Bachs und die Schaffung von Ausgleichsflächen, um den Eingriff in die Natur zu minimieren.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.