Der Ort Rabenau ist Verwaltungssitz der sechs Ortsteile der Stadt. Diese erstreckt sich über ein Territorium von 30 Quadratkilometern am nördlichen Rand des Osterzgebirges
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Sächsische Schweiz-Osterzgebirge                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
4358 (31. Dez. 2017)                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
01734                                
                                
                                    Vorwahlen
                                
                                
0351 (Karsdorf: 03504)                                
                                
                                    Adresse der Stadtverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Stadtverwaltung Rabenau  
   Hauptstraße 1  
   01734 Rabenau  
2. Ordnungsamt Rabenau  
   Hauptstraße 1  
   01734 Rabenau  
3. Bürgeramt Rabenau  
   Hauptstraße 1  
   01734 Rabenau  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Rabenau – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
                            
                                Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
 
                         
                        
                            Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
                            
                                Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.