Rabenkirchen-Faulück (dänisch Ravnkær-Fovlløk) ist eine Gemeinde an der Schlei im Kreis Schleswig-Flensburg in Schleswig-Holstein. In seiner heutigen Form besteht das Gemeindegebiet seit 1971
Bundesland
Kreis
Schleswig-Flensburg
Einwohner
632 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
24407, 24392
Vorwahl
04642
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Scheggerottstamm
Adressen:
1. Gemeinde Rabenkirchen-Faulück
Hauptstraße 1
24328 Rabenkirchen-Faulück
2. Kreisverwaltung Schleswig-Flensburg
Am Schloß 1
24837 Schleswig
3. Bundesagentur für Arbeit
Am Markt 1
24340 Eckernförde
Gemeinde Rabenkirchen-Faulück – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung