Raisting ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Weilheim-Schongau
                    
                        
                                
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Oberbayern                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Weilheim-Schongau                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
2316 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
82399                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
08807                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Ammerhof, Ertlmhle, Raisting, Sölb, Unterstillern, Ammerhof, Ertlmühle, Sölb, Unterstillern                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeindeverwaltung Raisting, Hauptstraße 1, 82399 Raisting  
2. Standesamt Raisting, Hauptstraße 1, 82399 Raisting  
3. Finanzamt Weilheim, Gsteigstraße 1, 82362 Weilheim in Oberbayern  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Raisting – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:00 - 11:30
- Dienstag: 08:00 - 11:30
- Mittwoch: 08:00 - 11:30
- Donnerstag: 08:00 - 11:30
- Freitag: 08:00 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
                            
                                Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
 
                         
                        
                            Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
                            
                                Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern