Bebauungsplan und Flächennutzungsplan

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Raisting

Raisting ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Weilheim-Schongau
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Weilheim-Schongau
Einwohner
2316 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
82399
Vorwahl
08807
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Ammerhof, Ertlmhle, Raisting, Sölb, Unterstillern, Ammerhof, Ertlmühle, Sölb, Unterstillern
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Raisting, Hauptstraße 1, 82399 Raisting
2. Standesamt Raisting, Hauptstraße 1, 82399 Raisting
3. Finanzamt Weilheim, Gsteigstraße 1, 82362 Weilheim in Oberbayern
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 11:30 Dienstag: 08:00 - 11:30 Mittwoch: 08:00 - 11:30 Donnerstag: 08:00 - 11:30 Freitag: 08:00 - 11:30 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?

Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:

Baugrenze:

  • Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
  • Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.

Baulinie:

  • Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
  • Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
  • Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.

Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.

Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?

Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:

  • Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
  • Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
  • Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
  • Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf

Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:

  • Demographischer Wandel
  • Wirtschaftliche Entwicklungen
  • Neue gesetzliche Vorgaben
  • Veränderte Umweltbedingungen

Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.