Ramerberg ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Rosenheim und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Rott am Inn.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
1410 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83561
Vorwahl
08039
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Allmannsberg, Anger, Anzenberg, Arch, Attelfeld, Attelthal, Au, Bachleiten, Berg, Bichl, Brandstett, Breitbrunn, Bruck, Buchsbaum, Buchwald, Daburg, Eglsee, Eich, Englmannstett, Etz, Farrach, Fuchstal, Fudersöd, Gasteig, Graben, Grafa, Hagenbuch, Hart, Hofstett, Holzmann, Katzbach, Kumpfmhl, Lehen, Loh, Mitterhof, Mhlthal, Oberfarrach, Oberkatzbach, Oberöd, Reitberg
Adressen:
1. Gemeinde Ramerberg, Hauptstraße 1, 83561 Ramerberg
2. Landratsamt Rosenheim, Königstraße 24, 83022 Rosenheim
3. Finanzamt Rosenheim, Kölner Straße 6, 83022 Rosenheim
Gemeinde Ramerberg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.