Ramin ist eine Gemeinde im Landkreis Vorpommern-Greifswald im Südosten von Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland)
Bundesland
Landkreis
Vorpommern-Greifswald
Einwohner
669 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
17321
Vorwahl
039749
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Adressen:
1. Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Invalidenstraße 48, 10115 Berlin
2. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Frankenstraße 210, 90461 Nürnberg
3. Bundeszentrale für politische Bildung, Adenauerallee 86, 53113 Bonn
Gemeinde Ramin – Öffnungszeiten
- Montag: Geschlossen
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Ramin hat vorhabenbezogene Bebauungspläne aufgestellt, darunter den Bebauungsplan Nr. 10 für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage nördlich der Ortslage Ramin und den Bebauungsplan Nr. 3 für ein Gewerbegebiet Linken. Zudem gibt es Entwicklungen großflächiger Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.