Ramin ist eine Gemeinde im Landkreis Vorpommern-Greifswald im Südosten von Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland)
Bundesland
Landkreis
Vorpommern-Greifswald
Einwohner
669 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
17321
Vorwahl
039749
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Adressen:
1. Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Invalidenstraße 48, 10115 Berlin
2. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Frankenstraße 210, 90461 Nürnberg
3. Bundeszentrale für politische Bildung, Adenauerallee 86, 53113 Bonn
Gemeinde Ramin – Öffnungszeiten
- Montag: Geschlossen
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Ramin hat vorhabenbezogene Bebauungspläne aufgestellt, darunter den Bebauungsplan Nr. 10 für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage nördlich der Ortslage Ramin und den Bebauungsplan Nr. 3 für ein Gewerbegebiet Linken. Zudem gibt es Entwicklungen großflächiger Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.