Ramstein-Miesenbach ist eine rheinland-pfälzische Stadt im Landkreis Kaiserslautern und Verwaltungssitz der gleichnamigen Verbandsgemeinde, der sie auch angehört
Bundesland
Landkreis
Einwohner
8057 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
66877, 66851
Vorwahl
06371
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Gemeinde Ramstein-Miesenbach – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat von Hütschenhausen hat am 8. Oktober 2024 den Vorentwurf für den Bebauungsplan „Solarpark Hütschenhausen“ gefasst. Dieser Plan betrifft die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage am östlichen Rand der Gemarkung Hütschenhausen, im Ortsteil Katzenbach, um zum Klimaschutz beizutragen und den Anteil regenerativer Energien an der Stromversorgung zu erhöhen. Derzeit wird das Gebiet hauptsächlich landwirtschaftlich als Ackerland genutzt und muss daher im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach geändert werden.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Flächennutzungsplanvorentwurf fand vom 28. Oktober bis 29. November 2024 statt. Die Öffentlichkeit konnte sich über die Ziele und Auswirkungen der Planung informieren und Stellungnahmen abgeben. Die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte gleichzeitig.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.