Randersacker ist ein Markt und zugleich eine Stadtrandgemeinde der Stadt Würzburg im unterfränkischen Landkreis Würzburg und ein bekannter Weinanbauort.
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Einwohner
3504 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
97236
Vorwahl
0931
Adresse derMarktverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Randersacker
Hauptstraße 1
97236 Randersacker
2. Ordnungsamt Randersacker
Hauptstraße 1
97236 Randersacker
3. Bürgerbüro Randersacker
Hauptstraße 1
97236 Randersacker
Öffnungszeiten
Montag: 07:15 - 16:00
Dienstag: 07:15 - 16:00
Mittwoch: 07:15 - 16:00
Donnerstag: 07:15 - 16:00
Freitag: 07:15 - 13:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine spezifischen neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Randersacker in den bereitgestellten Quellen. Die Quellen behandeln hauptsächlich allgemeine Informationen zu Grundstückspreisen und Bebauungsplänen in anderen Orten wie Würzburg und Tauberbischofsheim.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.