Ransbach-Baumbach ist Verwaltungssitz der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach, der sie angehört
Bundesland
Landkreis
Westerwaldkreis
Einwohner
7959 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
56235
Vorwahl
02623
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Boller, Concordia, Fuchsmhle, Boller, Concordia, Fuchsmühle
Adressen:
1. Stadtverwaltung Ransbach-Baumbach
Hauptstraße 1
56235 Ransbach-Baumbach
2. Bürgeramt Ransbach-Baumbach
Hauptstraße 1
56235 Ransbach-Baumbach
3. Ordnungsamt Ransbach-Baumbach
Hauptstraße 1
56235 Ransbach-Baumbach
Gemeinde Ransbach-Baumbach – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat Ransbach-Baumbach hat am 1. Juli 2020 die 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Stadtmitte Bereich Ransbach (Wohnhof Masselbach) beschlossen. Dieser Bebauungsplan ist ab sofort während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Zudem wurde am 19. Dezember 2024 eine Veränderungssperre für die Teiländerung des Bebauungsplanes Vordere Struth (Desper Quartier) zur Sicherung der Planungsziele beschlossen, basierend auf den §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.