Ransbach-Baumbach ist Verwaltungssitz der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach, der sie angehört
Bundesland
Landkreis
Westerwaldkreis
Einwohner
7959 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
56235
Vorwahl
02623
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Boller, Concordia, Fuchsmhle, Boller, Concordia, Fuchsmühle
Adressen:
1. Stadtverwaltung Ransbach-Baumbach
Hauptstraße 1
56235 Ransbach-Baumbach
2. Bürgeramt Ransbach-Baumbach
Hauptstraße 1
56235 Ransbach-Baumbach
3. Ordnungsamt Ransbach-Baumbach
Hauptstraße 1
56235 Ransbach-Baumbach
Gemeinde Ransbach-Baumbach – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat Ransbach-Baumbach hat am 1. Juli 2020 die 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Stadtmitte Bereich Ransbach (Wohnhof Masselbach) beschlossen. Dieser Bebauungsplan ist ab sofort während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Zudem wurde am 19. Dezember 2024 eine Veränderungssperre für die Teiländerung des Bebauungsplanes Vordere Struth (Desper Quartier) zur Sicherung der Planungsziele beschlossen, basierend auf den §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches.
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.