Ransbach-Baumbach ist eine Stadt im Westerwaldkreis in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Westerwaldkreis
Einwohner
7959 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
56235
Vorwahl
02623
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Boller, Concordia, Fuchsmhle, Boller, Concordia, Fuchsmühle
Adressen:
1. Stadtverwaltung Ransbach-Baumbach
Hauptstraße 1
56235 Ransbach-Baumbach
2. Bürgeramt Ransbach-Baumbach
Hauptstraße 1
56235 Ransbach-Baumbach
3. Ordnungsamt Ransbach-Baumbach
Hauptstraße 1
56235 Ransbach-Baumbach
Gemeinde Ransbach-Baumbach – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat Ransbach-Baumbach hat am 1. Juli 2020 die 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Stadtmitte Bereich Ransbach (Wohnhof Masselbach) beschlossen. Dieser Bebauungsplan ist ab sofort während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Zudem wurde am 19. Dezember 2024 eine Veränderungssperre für die Teiländerung des Bebauungsplanes Vordere Struth (Desper Quartier) zur Sicherung der Planungsziele beschlossen, basierend auf den §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.