Ranstadt ist eine Gemeinde im Wetteraukreis in Hessen.
Bundesland
Hessen
Regierungsbezirk
Landkreis
Wetteraukreis
Einwohner
5217 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
63691
Vorwahlen
06041, 06035, 06046
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Ranstadt
Hauptstraße 1
63691 Ranstadt
2. Bürgeramt Ranstadt
Hauptstraße 1
63691 Ranstadt
3. Ordnungsamt Ranstadt
Hauptstraße 1
63691 Ranstadt
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Ranstadt hat zwei Bebauungsplanänderungen durchgeführt:
- Änderung des Bebauungsplans „Ranstadt / Mockstadt“: Die Fläche, die previously als öffentliche Grünfläche festgesetzt war, wird zu einem allgemeinen Wohngebiet nach § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) umgewandelt. Der Planungsprozess wurde im April 2020 eingeleitet und umfasst eine Fläche von etwa 1.850 m2 in der westlichen Ortslage von Ranstadt.
- Änderung des Bebauungsplans „Am Neuen Bahnhof“: Diese Änderung wurde ebenfalls im April 2020 initiiert und betrifft die Anpassung des Bebauungsplans in der Kerngemeinde Ranstadt, mit dem Ziel, die bauliche Nutzung und Erschließung des Gebiets zu optimieren.
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.