Raschau-Markersbach ist eine Gemeinde im sächsischen Erzgebirgskreis, die am 1. Januar 2008 durch den Zusammenschluss der Gemeinden Raschau und Markersbach gebildet wurde.
Bundesland
Landkreis
Erzgebirgskreis
Einwohner
4895 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
08352
Vorwahl
03774
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Raschau-Markersbach
Hauptstraße 1
08352 Raschau-Markersbach
2. Ordnungsamt Erzgebirgskreis
Bahnhofstraße 1
09599 Freiberg
3. Bürgeramt Raschau-Markersbach
Hauptstraße 1
08352 Raschau-Markersbach
Gemeinde Raschau-Markersbach – Öffnungszeiten
- Montag: Geschlossen
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.