Ratekau ist eine Gemeinde im Kreis Ostholstein in Schleswig-Holstein, zehn Kilometer nördlich von Lübeck gelegen
Bundesland
Schleswig-Holstein
Kreis
Ostholstein
Einwohner
15.166 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
23626, 23611, 23669, 23689
Vorwahlen
04504, 04502, 04503, 0451
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Altruppersdorf, AmSpann, Kleinensee, Kreuzkamp, Neuruppersdorf, Offendorf, Offendorferfeld, Ovendorf, RuppersdorferMoor, Stckerbusch, Wilmsdorf, Altruppersdorf, AmSpann, Kleinensee, Kreuzkamp, Neuruppersdorf, Offendorf, Offendorferfeld, Ovendorf, RuppersdorferMoor, Stückerbusch, Wilmsdorf
Adressen:
1. Gemeinde Ratekau
Am Markt 1
23626 Ratekau
2. Amtsverwaltung Ratekau
Am Markt 1
23626 Ratekau
3. Einwohnermeldeamt Ratekau
Am Markt 1
23626 Ratekau
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine spezifischen neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Ratekau in den bereitgestellten Quellen. Die Quellen behandeln hauptsächlich die Ortskernentwicklung und Grundstückspreise in Ratekau, sowie allgemeine Informationen zu Bebauungsplänen in anderen Orten wie Lübeck, aber nicht spezifisch für Ratekau.
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.