Rathjensdorf ist eine Gemeinde im Kreis Plön in Schleswig-Holstein.
Sie setzt sich aus den Ortsteilen Rathjensdorf, Theresienhof, Tramm und Neutramm zusammen.
Rathjensdorf liegt im Herzen der Region Holsteinische Schweiz und wurde 1963 als Schönstes Dorf ausgezeichnet.
Bundesland
Kreis
Einwohner
469 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24306
Vorwahl
04522
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeinde Rathjensdorf, Hauptstraße 1, 23863 Rathjensdorf
2. Amt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Am Markt 1, 23843 Bad Oldesloe
3. Kreisverwaltung Stormarn, Holstenstraße 30, 23843 Bad Oldesloe
Gemeinde Rathjensdorf – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.