Rattelsdorf ist ein Markt im oberfränkischen Landkreis Bamberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
4585 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
96179
Vorwahlen
09547, 09533
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Freudeneck, Helfenroth, Höfen, Höfenneusig, Medlitz, Mrsbach, Zaugendorf, Freudeneck, Helfenroth, Höfen, Höfenneusig, Medlitz, Mürsbach, Zaugendorf
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Rattelsdorf, Hauptstraße 1, 96179 Rattelsdorf
2. Ordnungsamt Rattelsdorf, Hauptstraße 1, 96179 Rattelsdorf
3. Finanzamt Bamberg, Ludwigstraße 1, 96052 Bamberg
Gemeinde Rattelsdorf – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
13:30 - 15:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 15:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
13:30 - 15:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.