Rattiszell ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Straubing-Bogen und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Stallwang.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Straubing-Bogen
Einwohner
1533 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94372
Vorwahl
09964
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Bhl, Dammersdorf, Dietersdorf, Ederszell, Eggerszell, Eiermhle, Erpfenzell, Euersdorf, Gmeinwies, Gschwellhof, Hacksberg, Haunkenzell, Herrnfehlburg, Hinterascha, Httenzell, Irling, Jubelheim, Körbling, Mutzendorf, Neundling, Niedereier, Oberweinberg, Pfaffenberg, Pilgramsberg, Schwachshof, Spormhl, Straßhäuser, Unterweinberg, Wäscherszell, Zisterau, Zisterhof, Bühl, Dammersdorf, Dietersdorf, Ederszell, Eggerszell, Eiermühle, Erpfenzell, Euersdorf, Gmeinwies
Adressen:
1. Gemeinde Rattiszell
Hauptstraße 1
94533 Rattiszell
2. Finanzamt Deggendorf
Bahnhofstraße 20
94469 Deggendorf
3. Landratsamt Deggendorf
Gabelsbergerstraße 1
94469 Deggendorf
Gemeinde Rattiszell – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.