Rattiszell ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Straubing-Bogen und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Stallwang.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Straubing-Bogen
Einwohner
1533 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94372
Vorwahl
09964
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Bhl, Dammersdorf, Dietersdorf, Ederszell, Eggerszell, Eiermhle, Erpfenzell, Euersdorf, Gmeinwies, Gschwellhof, Hacksberg, Haunkenzell, Herrnfehlburg, Hinterascha, Httenzell, Irling, Jubelheim, Körbling, Mutzendorf, Neundling, Niedereier, Oberweinberg, Pfaffenberg, Pilgramsberg, Schwachshof, Spormhl, Straßhäuser, Unterweinberg, Wäscherszell, Zisterau, Zisterhof, Bühl, Dammersdorf, Dietersdorf, Ederszell, Eggerszell, Eiermühle, Erpfenzell, Euersdorf, Gmeinwies
Adressen:
1. Gemeinde Rattiszell
Hauptstraße 1
94533 Rattiszell
2. Finanzamt Deggendorf
Bahnhofstraße 20
94469 Deggendorf
3. Landratsamt Deggendorf
Gabelsbergerstraße 1
94469 Deggendorf
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.