Ratzeburg (plattdeutsch: Ratzborg) ist eine Kleinstadt in Schleswig-Holstein, nahe der Grenze zu Mecklenburg-Vorpommern
Bundesland
Schleswig-Holstein
Kreis
Herzogtum Lauenburg
Einwohner
14.418 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
23909
Vorwahl
04541
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Dorotheenhof, FarchauerSchloß, Hoheleuchte, Kalkhtte, Lerchenhöhe, Neuvorwerk, Ravenskamp, Dorotheenhof, FarchauerSchloß, Hoheleuchte, Kalkhütte, Lerchenhöhe, Neuvorwerk, Ravenskamp
Adressen:
1. Stadt Ratzeburg
Am Markt 1
23909 Ratzeburg
2. Kreis Herzogtum Lauenburg
Möllner Straße 32
23909 Ratzeburg
3. Amtsgericht Ratzeburg
Am Schloß 1
23909 Ratzeburg
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
In Ratzeburg selbst gibt es keine spezifischen neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan. however, in der Umgebung:
- Die Gemeinde Harmsdorf, die zum Amt Lauenburgische Seen gehört, hat den Bebauungsplan Nr. 7 aufgestellt, um 13 neue Grundstücke für Einfamilienhäuser zu entwickeln, südlich des Kulpiner Weges.
- Die Gemeinde Einhaus, ebenfalls im Amt Lauenburgische Seen, arbeitet an einem Bebauungsplan Nr. 7 für eine westliche Ortslage südlich der Hauptstraße, um Wohnbauland zu entwickeln.
Es gibt keine aktuellen Berichte über neue Bebauungspläne direkt in Ratzeburg.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.