Rechtenstein ist eine Gemeinde im Alb-Donau-Kreis in Baden-Württemberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Alb-Donau-Kreis
Einwohner
303 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
89611
Vorwahl
07375
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Laufenmhle, Mittenhausen, Posenheim, Reichenstein, Talheim, Laufenmühle, Mittenhausen, Posenheim, Reichenstein, Talheim
Adressen:
1. Regierung des Fürstentums Liechtenstein, Städtle 38, 9490 Vaduz
2. Landtag des Fürstentums Liechtenstein, Städtle 38, 9490 Vaduz
3. Fürstliche Verwaltung, Schlossweg 1, 9490 Vaduz
Gemeinde Rechtenstein – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Munderkingen hat am 05.03.2024 den Beschluss gefasst, den Bebauungsplan für die Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebiets an der B 311 in südwestlicher Richtung aufzustellen. Dies soll den ortsansässigen Gewerbebetrieben Erweiterungsmöglichkeiten anbieten und die Ansiedelung neuer Gewerbebetriebe ermöglichen, um Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst etwa 1,41 ha und liegt südwestlich des bestehenden Gewerbegebiets in Munderkingen. Die Planunterlagen waren vom 11.03.2024 bis 12.04.2024 öffentlich einsehbar und es bestand die Möglichkeit, sich zur Planung zu äußern.
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.