Rechtenstein ist eine Gemeinde im Alb-Donau-Kreis in Baden-Württemberg.
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Regierungsbezirk
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Alb-Donau-Kreis                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
303 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
89611                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
07375                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Laufenmhle, Mittenhausen, Posenheim, Reichenstein, Talheim, Laufenmühle, Mittenhausen, Posenheim, Reichenstein, Talheim                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Regierung des Fürstentums Liechtenstein, Städtle 38, 9490 Vaduz  
2. Landtag des Fürstentums Liechtenstein, Städtle 38, 9490 Vaduz  
3. Fürstliche Verwaltung, Schlossweg 1, 9490 Vaduz  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Rechtenstein – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                            Der Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Munderkingen hat am 05.03.2024 den Beschluss gefasst, den Bebauungsplan für die Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebiets an der B 311 in südwestlicher Richtung aufzustellen. Dies soll den ortsansässigen Gewerbebetrieben Erweiterungsmöglichkeiten anbieten und die Ansiedelung neuer Gewerbebetriebe ermöglichen, um Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst etwa 1,41 ha und liegt südwestlich des bestehenden Gewerbegebiets in Munderkingen. Die Planunterlagen waren vom 11.03.2024 bis 12.04.2024 öffentlich einsehbar und es bestand die Möglichkeit, sich zur Planung zu äußern.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
                            
                                Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
 
                         
                        
                            Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
                            
                                Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.