Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

Wohnungsnummer oder Angaben zur Wohnung oder Eigentümer falls bekannt

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.
Grundbuchauszüge, etc. zu anderen Orten können Sie nach Abschluss dieser Bestellung zum Sonderpreis hinzufügen

Ich bestelle hiermit

Berechtigtes Interesse angeben

Eigentümerdaten

Bestelldetails

Ihre Daten (Besteller)

Falls die Daten digital verfügbar sind, erfolgt die Zusendung per EMail, ansonsten per Post an diese Adresse

Zahlungsart wählen

Die Gesamtkosten betragen: 0,00

Bebauungsplan24 Rechtenstein

Rechtenstein ist eine Gemeinde im Alb-Donau-Kreis in Baden-Württemberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Alb-Donau-Kreis
Einwohner
303 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
89611
Vorwahl
07375
Adresse der Gemeinde
Braunselweg 2, 89611 Rechtenstein
Braunselweg 2, 89611 Rechtenstein 89611 Baden-Württemberg DE
Website
Ortsteile
Laufenmhle, Mittenhausen, Posenheim, Reichenstein, Talheim, Laufenmühle, Mittenhausen, Posenheim, Reichenstein, Talheim
Adressen:
1. Regierung des Fürstentums Liechtenstein, Städtle 38, 9490 Vaduz
2. Landtag des Fürstentums Liechtenstein, Städtle 38, 9490 Vaduz
3. Fürstliche Verwaltung, Schlossweg 1, 9490 Vaduz
Gemeinde Rechtenstein – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 15:30
  • Dienstag: 09:00 - 15:30
  • Mittwoch: 09:00 - 15:30
  • Donnerstag: 09:00 - 15:30
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
Der Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Munderkingen hat am 05.03.2024 den Beschluss gefasst, den Bebauungsplan für die Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebiets an der B 311 in südwestlicher Richtung aufzustellen. Dies soll den ortsansässigen Gewerbebetrieben Erweiterungsmöglichkeiten anbieten und die Ansiedelung neuer Gewerbebetriebe ermöglichen, um Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst etwa 1,41 ha und liegt südwestlich des bestehenden Gewerbegebiets in Munderkingen. Die Planunterlagen waren vom 11.03.2024 bis 12.04.2024 öffentlich einsehbar und es bestand die Möglichkeit, sich zur Planung zu äußern.

FAQ

Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?

Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:

  • Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
  • Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
  • Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
  • Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf

Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:

  • Demographischer Wandel
  • Wirtschaftliche Entwicklungen
  • Neue gesetzliche Vorgaben
  • Veränderte Umweltbedingungen

Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.

Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?

Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:

  • Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
  • Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
  • Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
  • "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
  • Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
  • Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene

Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.