Rechtmehring ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Mühldorf am Inn und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Maitenbeth.
                    
                        
                                
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                                    Einwohner
                                
                                
2030 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
83562                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
08076                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Antenau, Blmöd, Dunsern, Farrach, Fislarn, Freimehring, Gipfmehring, Grub, Hart, Haunolden, Heimbuch, Hintersberg, Höller, Hohlweg, Holzham, Holzkram, Homberg, Kumpfmhle, Leiten, Nußbaum, Schleifmhle, Steinweg, Voglberg, Weidholz, Wies, Wolfau, Antenau, Blümöd, Dunsern, Farrach, Fislarn, Freimehring, Gipfmehring, Grub, Hart, Haunolden, Heimbuch, Hintersberg, Höller, Hohlweg                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeinde Rechtmehring, Hauptstraße 1, 84559 Rechtmehring  
2. Landratsamt Mühldorf am Inn, Schillerstraße 1, 84453 Mühldorf am Inn  
3. Amtsgericht Mühldorf am Inn, Schillerstraße 3, 84453 Mühldorf am Inn
                        
                        
                            
                                Gemeinde Rechtmehring – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 
- Dienstag: 
- Mittwoch: 
- Donnerstag: 
- Freitag: 
- Samstag: 
- Sonntag: 
 
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
                            
                                Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
 
                         
                        
                            Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
                            
                                Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.