Rechtmehring ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Mühldorf am Inn und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Maitenbeth.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
2030 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83562
Vorwahl
08076
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Antenau, Blmöd, Dunsern, Farrach, Fislarn, Freimehring, Gipfmehring, Grub, Hart, Haunolden, Heimbuch, Hintersberg, Höller, Hohlweg, Holzham, Holzkram, Homberg, Kumpfmhle, Leiten, Nußbaum, Schleifmhle, Steinweg, Voglberg, Weidholz, Wies, Wolfau, Antenau, Blümöd, Dunsern, Farrach, Fislarn, Freimehring, Gipfmehring, Grub, Hart, Haunolden, Heimbuch, Hintersberg, Höller, Hohlweg
Adressen:
1. Gemeinde Rechtmehring, Hauptstraße 1, 84559 Rechtmehring
2. Landratsamt Mühldorf am Inn, Schillerstraße 1, 84453 Mühldorf am Inn
3. Amtsgericht Mühldorf am Inn, Schillerstraße 3, 84453 Mühldorf am Inn
Gemeinde Rechtmehring – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.