Reckendorf ist eine Gemeinde im oberfränkischen Landkreis Bamberg und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Baunach.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
1969 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
96182
Vorwahl
09544
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Dorgendorf, Laimbach, Laimbachsmhle, Priegendorf, Reckendorf, Reckenneusig, Dorgendorf, Laimbach, Laimbachsmühle, Priegendorf, Reckenneusig
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Reckendorf
Hauptstraße 12
96182 Reckendorf
2. Finanzamt Bamberg
Ludwigstraße 10
96052 Bamberg
3. Landratsamt Bamberg
Ob. Sand 4
96049 Bamberg
Gemeinde Reckendorf – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
13:30 - 15:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 15:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
13:30 - 15:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.