Rees ist eine Stadt am unteren Niederrhein, sie liegt im Nordwesten des Landes Nordrhein-Westfalen und ist eine kreisangehörige Stadt des Kreises Kleve im Regierungsbezirk Düsseldorf
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
21.045 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
46459
Vorwahlen
02851, 02857, 02850
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bergswick, Esserden, Grietherbusch, Grietherort, Groin, Reesereyland, Reeserward, Bergswick, Esserden, Grietherbusch, Grietherort, Groin, Reesereyland, Reeserward
Adressen:
1. Stadt Rees, Rathausplatz 1, 46459 Rees
2. Kreis Kleve, Willy-Brandt-Ring 20, 47533 Kleve
3. Bundesagentur für Arbeit, An den Wiesen 3, 46459 Rees
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 12:30
13:00 - 15:00
Dienstag: 08:30 - 12:30
Mittwoch: 08:30 - 12:30
Donnerstag: 08:30 - 12:30
Freitag: 08:30 - 12:30
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Rees betreffen zahlreiche Änderungen und Ergänzungen der bestehenden Bebauungspläne. Es gibt diverse vereinfachte Änderungen und textliche Festsetzungen für verschiedene Bebauungspläne, wie z.B. Bebauungsplan Rees 003 mit sieben vereinfachten Änderungen, Bebauungsplan Rees 006 mit zwölf vereinfachten Änderungen und einer dritten Änderung, Bebauungsplan Rees 009 mit neun vereinfachten Änderungen, und ähnliche Änderungen für andere Pläne wie Rees 013, Rees 020a, Rees 025, Rees 028 und Rees 030.
Zusätzlich gibt es Änderungen im Landschaftsplan des Kreises Kleve Nr. 4 – Rees, die seit dem 13.07.2010 rechtskräftig sind und sich auf den baulichen Außenbereich im Sinne des Bauplanungsrechts beziehen, einschließlich Festsetzungen für Naturschutzgebiete und Landschaftspflege.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.